zum 1. Januar 2025 führt der Gesetzgeber eine im B2B-Umfeld geltende E-Rechnungspflicht ein. Für die teilnehmenden Betriebe gilt eine verpflichtende Bereitschaft zur Verarbeitung von Rechnungen, die der CEN-Norm EN 16931 (Norm für elektronische Rechnung) entsprechen.
Das bedeutet: Ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen eine elektronische Rechnung (in Form einer PDF-Datei) erhält, muss dann in der Lage sein, diese in seine Finanzbuchhaltung automatisch einzulesen. Die T-Systems FiBu kann selbstverständlich eingehende Rechnungen im E-Rechnungsformat verarbeiten.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt zunächst eine verpflichtende Ausstellung von elektronischen Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger (B2B), wenn das ausstellende Unternehmen einen Vorjahres-umsatz von mehr als 800.000 € erzielt hat. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die verpflichtende Ausstellung von elektronischen Rechnungen dann für alle Unternehmen.
Für unsere Vaudis Systeme evaluieren wir derzeit unterschiedliche Umsetzungsvarianten.
Aktuell wichtig für unsere Vaudis Classic Kunden: Zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht ist zwingend der Einsatz unseres PDF-Moduls notwendig. Sollten Sie dieses noch nicht im Einsatz haben, gehen sie bitte zeitnah auf unsere Vertriebsbeauftragten zu.
Für VaudisX Kunden besteht derzeit kein gesonderter Handlungsbedarf.